E-Tankstellen für Ihre Kunden – So bekommen Sie Fördergeld:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit 300 Millionen Euro.

Mit dem 1. Förderaufruf startete die lang ersehnte Bundesförderung für (semi-) öffentliche Normal- und Schnelladeinfrastruktur. Dabei werden bis zu 40% der Kosten für Ladestation und Netzanschluss gefördert und die Gelder nach dem „first come, first served“ Prinzip verteilt, schnell sein lohnt sich also. Aber auch wenn man sich nicht gleich in der ersten Förderrunde beteiligen möchte, ist es sinnvoll sich heute schon Gedanken machen, denn es werden immer wieder neue Förderaufrufe durchgeführt werden.

Wieso ist Ladeinfrastruktur für den Handel besonders interessant?

Durch Ladeinfrastruktur für Elektroautos bieten Sie Ihren Kunden einen echten Mehrwert. Umfragen unter Elektroautofahrern zeigen, dass diese ihren Point of Sales in Abhängigkeit von Ladeinfrastruktur aussuchen. Handelsunternehmen können demnach nicht nur neue Kunden gewinnen und bisherige Kunden noch stärker binden, sondern vor allem auch die Verweildauer der Kunden in Ihrem Geschäft erhöhen und dadurch mehr Umsatz generieren.

DER MITTELSTANDSVERBUND bietet Unterstützung

Wo sich der Einsatz lohnt und wie Unternehmen die Ladeinfrastruktur angehen können, weiß auch der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands. Seinen Mitgliedern bietet der Spitzenverband mit dem Initiativkreis Elektromobilität auch regelmäßig eine Plattform zum Erfahrungsaustausch mit Experten und anderen Verbundgruppen und bietet Hilfe bei der Antragsstellung zur Förderung von Ladeinfrastruktur. Dazu finden sie hier eine Plattform die sie bei der Beantragung von Fördergeldern im Bereich Elektromobilität unterstützt und informiert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie auch ein Zusammenschluss von mehreren Antragstellern zur gemeinsamen Durchführung eines Verbundprojektes.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Dabei wird zwischen Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 kW) und Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 kW Ladeleistung) unterschieden.

Förderfähige Aufwände auf einem Blick:

  • Neuinvestitionen in öffentlich zugängliche Ladepunkte
  • Netzanschluss und Montage
  • Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bereits bestehender Infrastruktur (z.B. die nachträgliche Erfüllung von Steckerstandards oder die Erhöhung der Ladeleistung)

Wichtig für die Förderfähigkeit ist, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und das Bauvorhaben erst nach Bewilligung der Zuwendung gestartet wird. Planungen, Genehmigungen und Abstimmungen dürfen und sollten schon im Vorfeld der Bewilligung durchgeführt werden, um dann zügig mit dem Vorhaben beginnen zu können. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss dabei grundsätzlich der Ladesäulenverordnung (LSV entsprechen und verschiedene Bedingungen und Anforderungen hinsichtlich technischer Ausstattung, Kommunikationsstandards, Zugänglichkeit, Kennzeichnung und Adhoc Zugangsmöglichkeiten erfüllen. Die Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren ist zu gewährleisten du über die Ladevorgänge ist halbjährlich Bericht zu erstatten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Investitionskosten der Ladepunkte und der Netzanschlüsse von maximal 40% bis zu verschiedenen Höchstbeträgen in Abhängigkeit der Ladeleistungen.

Fördersätze für Ladestationen:

  • Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW max. 40% bis höchstens 3.000 €
  • Schnellladepunkte >22kW bis 100 kW max. 40% bis höchstens 12.000 €
  • Schnellladepunkte ab 100 kW max. 40% bis höchstens 30.000 €

Fördersätze für Netzanschlüsse:

  • Anschluss am Niederspannungsnetz max. 40% bis höchstens 5.000 €
  • Anschluss am Mittelspannungsnetz max. 40% bis höchstens 50.000 €

Wie bekomme ich die Förderung?

Damit Ihr Antrag so reibungslos wie möglich verläuft haben wir für Sie eine Abfrage von relevanten Informationen erstellt. Schritt für Schritt werden planungsrelevante Fragen für eine erfolgreiche Förderung geklärt.

Vor der eigentlichen Beantragung von Fördermitteln sind verschiedene Unterlagen zu beschaffen, vorab auszufüllen und als PDF dem Antrag beizufügen.

Benötigte Unterlagen :

  • Kostenvoranschlag für die beantragte Ladeinfrastruktur
  • Kostenvoranschlag und Genehmigung bzw. Eingangsbestätigung eines Netzanschlussantrags
  • Nachweise für den geplanten Standort
  • Kostenvoranschlag für Bau- und Installationsmaßnahmen.

Unterlagen für die Bonitätsprüfung der Antragsteller (nur bei der erstmaligen Beantragung einer Zuwendung nach Bundesrecht)

Beantragung der Förderung über das easy-Online Antragsportal der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs (elektronischer Zeitstempel) bewilligt.

Ansprechpartner

Persönliche Referentin des Hauptgeschäftsführers Susan Kinne
Susan Kinne Persönliche Referentin des Hauptgeschäftsführers und Leitung "Initiativkreis Elektromobilität" Mehr Infos


Was ist zu beachten?

Technische Anforerungen:
  • Erforderliche Steckerstandards der Ladesäulenverordnung
  • Offener Standard für Backend (z.B. OCPP) sowie Remotefähigkeit
  • Übermittlung dynamischer Ladedaten
  • Mess- und eichrechtskonforme Ladestationen
  • ISO/IEC 15118 (Power Line Communication) empfohlen und ggf. zukünftig verpflichtend
Zugänglichkeit:
  • Öffentliche Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur
  • Barrierefreies Laden via Roaming (Authentifizierung lt. Ladesäulenverordnung)
  • 24/7 Verfügbarkeit für volle Förderung (ansonsten 50% Reduzierung der Förderquote, Mindestverfügbarkeit ist jedoch werktags 12h)
  • Der Ladepunkt muss gekennzeichnet werden
Bedingungen
  • Stromherkunft muss durch zertifizierten Grün-Strom-Liefervertrag belegt werden
  • Halbjährliche Berichte über die Ladevorgänge
  • Die Mindestbetriebsdauer beträgt 6 Jahre